Wer darf kaufen? EU-Bürger sind Italienern beim Immobilienkauf gleichgestellt. Selbiges gilt für US-Amerikaner.
Worauf Sie beim Hauskauf in Italien achten sollten:
Die Immobilienpreise sind in Italien je nach Standort extrem unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb vorab über das Preisniveau in der Region Ihrer Wahl.
Kalkulieren Sie objektiv Ihre finanziellen Möglichkeiten. Bei nur zeitweiliger Nutzung lassen sich die laufenden Kosten gegebenenfalls durch Vermietung reduzieren.
Geben Sie Maklern den Vorzug, die bei einer italienischen Handelskammer zugelassen sind. Dort unterliegen sie strengen Richtlinien und müssen sich versichern.
Veröffentlichte Immobilienangebote spiegeln immer nur einen Teil der Realität wider – und manchmal wird leider auch getäuscht. Kaufen Sie deshalb auf keinen Fall eine Immobilie, die Sie nur vom Foto kennen, und informieren Sie sich vor einer Besichtigungsreise ausführlich.
Einigen Regionen Italiens stehen sehr viele renovierungsbedürftige Objekte zum Verkauf. Als Faustregel gilt hier: Kalkulieren Sie für die Renovierung noch einmal 100 Prozent des Kaufpreises ein.
Ein Vorvertrag ist auch in Italien üblich. Bestehen Sie darauf, dass dieser direkt mit dem Verkäufer und nicht mit dem Vermittler geschlossen wird. Das schützt Sie gegebenenfalls vor hohen Preisaufschlägen.
Im Vorvertrag sollte die „caparra confirmatoria“ vereinbart sein. Das ist die Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verkäufer den endgültigen Kaufvertrag nicht erfüllt.
Wenn man nicht nachweislich des italienischen mächtig ist, sollte bei Unsicherheiten ein professioneller Übersetzer engagiert werden. Spätestens bei den endgültigen Kaufverträgen ist dies unabdingbar.
Zahlungen (ausgenommen die Agenturprovision) sollten ausschließlich an den Eigentümer erfolgen.