Das Stabilitätsgesetz, oder „legge di stabilità“ wie es sich in Italien nennt, soll zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft beitragen und wird daher alljährlich neu definiert und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Im Dezember wurde das Stabilitätsgesetz für 2016 endgültig verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen für Immobilienbesitzer fassen wir hier in Kürze zusammen.

Der Großteil der nachfolgenden Informationen betrifft überwiegend Personen mit Hauptwohnsitz in Italien, vor allem aber der erste hier genannte Punkt ist auch für Eigentümer von Ferienwohnungen wichtig.

Stromrechnung mit Rundfunkgebühren

Die gute Nachricht: Die jährlichen Rundfunkgebühren von bislang 113,50 Euro wurden auf 100,00 Euro herabgesetzt. Neu ist allerdings die automatische Abrechnung in 10 aufeinanderfolgenden Raten über die Stromrechnung einer jeden Immobilie. Künftig wird also automatisch jeder Besitzer einer Immobilie mit Stromanschluss über die Stromrechnung von der Rai (Radiotelevisione italiana S.p.A.) zur Kasse gebeten, unabhängig davon ob nun tatsächlich ein Fernseher, ein Radiogerät oder ein Internetanschluss vorhanden ist.

Ursache für diese doch recht drastische Maßnahme ist die hohe Zahl an fehlenden Beitragszahlern, welche in Italien bei über 30% liegt – was einer Summe von jährlich über 600 Millionen Euro entspricht. Mit der automatischen Abrechnung über die Stromrechnung soll der Beitragshinterziehung nun Einhalt geboten werden. Premierminister Renzi hat weitere Beitragsreduktionen ab 2017 in Aussicht gestellt, insofern diese Maßnahme zu einer besseren Zahlungsmoral führt.

Wird die Beitragszahlung verweigert, so wird umgehend das Finanzamt eingeschaltet und es wird eine Strafe von 30 Euro fällig. Sollten die Zahlungen trotz Ermahnung durch das Finanzamt ausbleiben, so kommt es zu einer Kontrolle durch die Rundfunkanstalt oder aber das Finanzamt. Sollte im Zuge dieser Prüfung eine Falschaussage seitens des Beitragszahlers festgestellt werden, wird neben einer Strafe von 500 Euro auch ein Strafverfahren eingeleitet. Sollte eine Immobilie trotz Stromanschluss tatsächlich über keinerlei Verbindung in das Rundfunknetz verfügen, so muss der Immobilienbesitzer einen entsprechenden Nachweis erbringen um von der Zahlung befreit zu werden.

Die erste Abrechnung erfolgt mit der Stromrechnung Juli 2016. In dieser ersten Abrechnung wird nicht nur die monatliche Rate von 10 Euro fällig, sondern auch weitere 60 Euro für die vorangegangenen Monate ab Januar. Bei bimestralen Abrechnungssystemen betragen die Raten für die RAI stets 20 Euro pro Rechnung.

Erhöhung der Maximalgrenze für Barzahlungen

Die Maximalgrenze für Barzahlung, welche in den letzten Jahren bei unter Tausend Euro lag, wurde wieder erhöht, so dass ab sofort Barzahlungen bis zu einem Maximalbetrag von 2.999,99 Euro wieder möglich sind. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich Zahlungen mit Money Transfer. Hier liegt die Maximalgrenze weiterhin bei 999,99 Euro.

 

Geringere Steuerabgaben auf Immobilien

Vor allem im Bezug auf die Steuerbelastung der Immobilien gibt es innerhalb des Stabilitätsgesetzes 2016 zahlreiche Neuerungen:

  • Beim Kauf einer Wohnimmobilie direkt vom Bauträger können jetzt 50% der bezahlten Mehrwertsteuer von der italienischen Einkommenssteuer abgesetzt werden, insofern der Kauf im Jahre 2016 getätigt wird und es sich um eine Immobilie der Energieklasse A oder B handelt welche nicht älter als 5 Jahre ist. Die Rückerstattung erfolgt über 10 Jahre in 10 gleichen Raten, beginnend mit dem Jahr der Anschaffung.
  • Die Servicesteuer TASI wird künftig – wie schon die Grundsteuer IMU – nicht mehr auf als Erstwohnsitz genutzte Immobilien berechnet. Ausgenommen von dieser Regel sind Luxusimmobilien.
  • Landwirtschaftliche Flächen sind ab sofort ebenfalls von der IMU befreit.
  • Für Zweitimmobilien halbiert sich der Steuersatz für den Fall, dass diese an Kinder, Eltern oder den geschiedenen Ehepartner zur kostenfreien Nutzung überlassen werden.
  • Zweitimmobilien welche mittels eines regulierten Mietvertrages vermietet werden profitieren von einer Steuerermäßigung von 25% auf die Grundsteuer.
  • Bauträger zahlen künftig nur noch eine Grundsteuer von 1‰ auf nicht verkaufte Immobilieneinheiten.

 

Bauförderung

Die Bauförderung wird auch für das Jahr 2016 verlängert.

  • Die anfallenden Kosten für Renovierungsarbeiten können weiterhin zu 50% von der Steuer abgesetzt werden.
  • Alle Kosten für Arbeiten an Immobilien zur Reduzierung des Energieverbrauches können ebenfalls weiterhin zu 65% abgeschrieben werden.
  • Auch der Bonus Mobili, mit welchem die Kosten für die Einrichtung renovierter Immobilien bis zu 10.000 Euro zu 50% von der Steuer abgesetzt werden können, wurde bis 31.12.2016 verlängert.